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Zu
unseren BHKW-Modulen gibt es zahlreiche Referenzen auch im
Wohnbereich. |
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Voraussetzung
für einen wirtschaftlichen Betrieb der BHKW in
Wohnanlagen ist eine zentrale Wärmeerzeugung. Wirtschaftlich sinnvoll ist
zudem ein zentraler
Stromanschlusses, dieser ermöglicht den direkten Stromverkauf an die Wohnungsnutzer.
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Im
zuvor genannten Fall werden die Stromzähler nicht mehr vom örtlichen
Stromversorger gestellt, sondern vom Betreiber des Blockheizkraftwerkes (z.
B. Energiedienstleistungsunternehmen).
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Hier
können statt der geringen Einspeisevergütung die vermiedenen
Strombezugskosten (Wohnungstarif) gutgeschrieben werden. Amortisationszeiten
von unter 5 Jahren sind hierbei möglich. |
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BHKW
unter 50 KW elektrischer Leistung können aufgrund des ab 01.04.02 geltenden
KWK-Gesetzes auch bei Volleinspeisung ins öffentliche Netz noch
wirtschaftlich betrieben werden. Amortisationszeiten von unter 8 Jahren sind
hier möglich. |
 | Wirtschaftlich
sinnvoll ist oft auch ein Mischkonzept aus den beiden Betriebskonzepten, z.
B. kann ein (kleinerer) Teil des BHKW-Stromes zur Deckung des
Allgemeinstromes verwendet werden, während der andere Teil ins Netz
zurückgespeist wird. Hierbei sind Amortisationszeiten von unter 6 Jahren
möglich. |