Der
Brennstoffbedarf für die BHKW-Anlage lässt sich für die Mineralölsteuerrückerstattung
ausreichend genau über die in diesem Zeitraum im BHKW erzeugte elektrische
Energie wie folgt errechnen:
Brennstoffbezug
BHKW = Stromerzeugung BHKW x Umrechnungsfaktor Hu auf Ho / elektrischen
Wirkungsgrad/Umrechnungsfaktor KWh auf MWh.
BHKW-Brennstoffbezug
(Ho) = kWh_el * 1,1 / eta_el / 1000
[MWh]
Die
Steuerersparnis je MWh Brennstoff gegenüber der Verfeuerung im Heizkessel
beträgt
5,5 €/MWh (Ho)
Beispiel:
Vom
01.01. bis 31.12. eines Jahres betrug die Stromerzeugung Ihres BHKW mit 30
kW elektrischer Leistung = 200000 kWh,
der elektrische Wirkungsgrad des BHKW (eta_el) beträgt 30 %.
BHKW-Brennstoffbezug
(Ho) :
200000
* 1,1 / 0,30 / 1000 = 733 MWh
Steuerrückerstattung:
733
MWh * 5,5 €/MWh = 4.033,-
€/Jahr
BHKW
Brennstoffbezug und beantragte Steuerrückerstattung müssen ins Antragsformular
der Zollbehörde eingetragen werden (Formular beim zuständigen Hauptzollamt erhältlich).
Zum Wirkungsgradnachweis sollte eine Kopie des BHKW-Datenblattes eingereicht
werden.
Der Betrag müsste Ihnen vom Zollamt erstattet werden.
Einsparung Stromsteuer
Die
mit dem BHKW erzeugte und selbst genutzte elektrische Energie ist von der Stromsteuer befreit und
wird z. B. über den geringeren
Strombezug eingespart, hierzu erfolgt daher keine Rückerstattung über die
Zollbehörde.
Ersparnis
Stromsteuer:
200.000
kWh/a * 0,0205 €/kWh = 4.100,-
€/Jahr

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