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Berechnung der Steuerersparnis 

 

Mineralölsteuerrückerstattung für BHKW-Brennstoff

Fallbeispiel Erdgasbetrieb

bullet- kein Gasunterzähler für das Blockheizkraftwerk vorhanden
bullet- Stromzähler für das Blockheizkraftwerk vorhanden

 

Der Brennstoffbedarf für die BHKW-Anlage lässt sich für die Mineralölsteuerrückerstattung ausreichend genau über die in diesem Zeitraum im BHKW erzeugte elektrische Energie wie folgt errechnen: 

Brennstoffbezug BHKW = Stromerzeugung BHKW x Umrechnungsfaktor Hu auf Ho / elektrischen Wirkungsgrad/Umrechnungsfaktor KWh auf MWh.

BHKW-Brennstoffbezug (Ho) =  kWh_el * 1,1 / eta_el / 1000            [MWh]

Die Steuerersparnis je MWh Brennstoff gegenüber der Verfeuerung im Heizkessel

beträgt 5,5 €/MWh (Ho)

Beispiel:

Vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres betrug die Stromerzeugung Ihres BHKW  mit 30 kW elektrischer Leistung = 200000 kWh, der elektrische Wirkungsgrad des BHKW (eta_el) beträgt 30 %. 

BHKW-Brennstoffbezug (Ho) :     

200000 * 1,1 / 0,30 / 1000 = 733 MWh

Steuerrückerstattung:                  

733 MWh * 5,5 €/MWh = 4.033,-  €/Jahr

BHKW Brennstoffbezug und beantragte Steuerrückerstattung müssen ins Antragsformular der Zollbehörde eingetragen werden (Formular beim zuständigen Hauptzollamt erhältlich). Zum Wirkungsgradnachweis sollte eine Kopie des BHKW-Datenblattes eingereicht werden.

Der Betrag müsste Ihnen vom Zollamt erstattet werden.

 

Einsparung Stromsteuer

Die mit dem BHKW erzeugte und selbst genutzte elektrische Energie ist von der Stromsteuer befreit und wird z. B. über den geringeren Strombezug eingespart, hierzu erfolgt daher keine Rückerstattung über die Zollbehörde.

Ersparnis Stromsteuer:

200.000 kWh/a * 0,0205 €/kWh = 4.100,- €/Jahr

 

 

GLIZIE GmbH,  Ihr Partner fürs BHKW                                alle Angaben ohne Gewähr, Preise gerundet

 

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