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Zuschlag für BHKW-Strom, Regelung ab 01.01.2009Die KWK-Förderung durch den KWK-Zuschlag gemäß dem novellierten KWK-Gesetz stellt sich für unsere BHKW-Module wie folgt dar:
Der Zuschlag wird also auch für den im Versorgungsobjekt selbst genutzten KWK-Strom gewährt. Damit können bei entsprechender Dimensionierung die Amortisationszeiten zu unseren BHKW-Modulen unter 4 Jahre liegen!
Informationen zum Antrag unter http://www.bhkws.de/kwk-gesetz-antrag.htm
„Üblicher Preis“ für die
Einspeisevergütung
Der übliche Preis für die Einspeisevergütung gemäß KWK-Gesetz wurde im Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien definiert (Erneuerbare-Energien-Gesetz-EEG), Gesetzesentwurf in der Fassung der Änderungsanträge Stand 31.03.2004. Dieser Entwurf wurde durch den Bundestag am 2.4.04 in dritter Lesung angenommen. Artikel
3 im EEG: Änderung
des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes Nach
§ 4 Abs. 3 Satz 2 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 19. März 2002 (BGBl.
I S. 1092), zuletzt geändert durch Art. 136 der Verordnung vom 25. November
2003 (BGBl. I S. 2304)
wird folgender Satz eingefügt: „Als üblicher Preis gilt der durchschnittliche Preis für Baseload-Strom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal.“
Das erste Quartal 2008 wies als Durchschnittswert für den Baseload bei der Leipziger Strombörse einen Durchschnittspreis von 5,620 das zweite von 6,554 Ct/kWh auf. Zur Leipziger Börse über http://www.bhkws.de/kwk-gesetz.htm Durch das KWK-Gesetzes existiert eine verbindliche und weitgehend pragmatische Vorgabe für den üblichen Preis der Einspeisevergütung. Hinzu kommt eine Erstattung für vermiedene Netznutzungsentgelte (0,6 bis 1,5 Ct/kWh). Die Einspeisevergütung
für unsere neu installierten BHKW-Module beträgt dann beispielsweise für das
1. Quartal 2011:
GLIZIE GmbH, Ihr Partner fürs BHKW alle Angaben ohne Gewähr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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