KWK-Gesetz

 

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Zuschlag für BHKW-Strom, Regelung ab 01.01.2009

Die KWK-Förderung durch den KWK-Zuschlag gemäß dem novellierten KWK-Gesetz stellt sich für unsere BHKW-Module wie folgt dar:

[Neu!]Unsere ab 01.01.2009 in Betrieb genommenen BHKW-Anlagen bis einschließlich 50 kW elektrischer Leistung erhalten einen Zuschuss von 5,11 Ct pro kWh auf die gesamte im BHKW erzeugte elektrische Energie  für die Dauer von 10 Jahre ab Aufnahme des Dauerbetriebes. Die Aufnahme des Dauerbetriebs muss bis zum 31.12.2016 erfolgen.

Der Zuschlag wird also auch für den im Versorgungsobjekt genutzten KWK-Strom gewährt.

Damit können bei entsprechender Dimensionierung die Amortisationszeiten zu unseren BHKW-Modulen unter 4 Jahre liegen! 

 

Zuschlag zur Einspeisevergütung, Regelung bis 31.12.2008

KWK-Gesetz wurde am 25.01.02 im Bundestag verabschiedet

Ziel des Gesetzes ist es, die klimafreundliche Energieerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen zu sichern und auszubauen. Durch die KWK-Nutzung sollen die jährlichen CO2-Emissionen in Deutschland bis 2005 um 10 Millionen Tonnen im Vergleich zu 1998 und bis 2010 um mindestens 20 Millionen Tonnen reduziert werden.

Die 5,11 Ct/kWh-Bonus-Regelung für Klein-BHKW bis 50 kW el. Leistung gilt bis zum 31.12.08. Der Umweltausschuss der Länderkammer im Bundesrat hat die Verlängerung bis 31.12.08 am 08.07.05 verabschiedet. Die Änderung des KWKModG wurde als Artikelgesetz an das Kyoto-Mechanismusgesetz angefügt.

Interpretation der für unsere Klein-BHKW relevanten Punkte:

Das KWK-Gesetz gilt ab 01.04.02.

Unter das Gesetz fallen  KWK-Anlagen auf Basis fossiler Brennstoffe wie beispielsweise Erdgas, Flüssiggas und leichtes Heizöl.

Grundsätzlich sind Netzbetreiber verpflichtet, KWK-Anlagen an ihr Netz anzuschließen und den in diesen Anlagen erzeugten KWK-Strom abzunehmen. 

Die Höhe und die Dauer des Zuschlages zur Einspeisevergütung ist in Abhängigkeit von der jeweiligen KWK-Kategorie unterschiedlich und wird in folgender Tabelle näher erläutert. 

Der Zuschlag erfolgt auf den sonst üblichen Preis der Einspeisevergütung.

Zuschlag zur sonst "üblichen Einspeisevergütung" in Ct/kWh
Jahr

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

neue Bestandsanlagen (zwischen dem 01. Januar 1990 und dem 01.04.02 in Betrieb genommen)

1,53

1,53

1,38

1,38

1,23

1,23

0,82

0,56

 

neue BHKW-Anlagen über 50 kW_el, Inbetriebnahme zwischen dem dem 01.04.02 und dem 31.12.08

2,56

2,56

2,40

2,40

2,25

2,25

2,10

2,10

1,94

neue  BHKW-Anlagen bis 50 kW_el, Inbetriebnahme zwischen dem 01.04.02 und dem 31.12.08 

5,11 Ct/kWh  für einen Zeitraum von 10 Jahre ab Dauerbetriebsbeginn

Tabelle: Zuschlag zur Einspeisevergütung in Euro-Cent pro kWh, Angaben ohne Gewähr

Informationen zum Antrag unter http://www.bhkws.de/kwk-gesetz-antrag.htm 

 

„Üblicher Preis“ für die Einspeisevergütung im KWK-Gesetz

Der übliche Preis für die Einspeisevergütung gemäß KWK-Gesetz wurde im Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien definiert (Erneuerbare-Energien-Gesetz-EEG), Gesetzesentwurf in der Fassung der Änderungsanträge Stand 31.03.2004. Dieser Entwurf wurde durch den Bundestag am 2.4.04 in dritter Lesung angenommen. 

Artikel 3 im EEG: Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Nach § 4 Abs. 3 Satz 2 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1092), zuletzt geändert durch Art. 136 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) wird folgender Satz eingefügt:

„Als üblicher Preis gilt der durchschnittliche Preis für Baseload-Strom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal.“

Quartal/Jahr

Preis

Quartalsabrechnung

1/2005

3,849 ct / kWh

2/2005

2/2005

4,152 ct / kWh

3/2005

3/2005

4,391 ct / kWh

4/2005

4/2005

5,982 ct / kWh

1/2006

1/2006

6,510 ct / kWh

2/2005

2/2006

3,895 ct / kWh

3/2006

3/2006

5,462 ct / kWh 4/2006

4/2006

4,467 ct / kWh

1/2007

1/2007

2,974 ct / kWh

2/2007

2/2007

3,321 ct / kWh

3/2007

3/2007

3,101 ct / kWh

4/2007

4/2007

5,775 ct / kWh

1/2008

1/2008

5,620 ct / kWh

2/2008

2/2008

6,554 ct / kWh

3/2008

3/2008

7,317 ct / kWh

4/2008

4/2008

6,801 ct / kWh

1/2009

1/2009

4,735 ct / kWh

2/2009

2/2009

3,238 ct / kWh

3/2009

3/2009

3,703 ct / kWh

4/2009

4/2009

3,876 ct / kWh

1/2010

1/2010

4,102 ct / kWh

2/2010

2/2010

4,152 ct / kWh

3/2010
Preisangaben ohne Gewähr

Das erste Quartal 2008 wies als Durchschnittswert für den Baseload bei der Leipziger Strombörse einen Durchschnittspreis von 5,620 das zweite von 6,554 Ct/kWh auf.

Zur Leipziger Börse über http://www.bhkws.de/kwk-gesetz.htm 

Durch das KWK-Gesetzes existiert eine verbindliche und weitgehend pragmatische Vorgabe für den üblichen Preis der Einspeisevergütung.

Hinzu kommt eine Erstattung für vermiedene Netznutzungsentgelte (0,6 bis 1,5 Ct/kWh).

Die Einspeisevergütung für unsere neu installierten BHKW-Module beträgt dann beispielsweise für das 2. Quartal 2009:  

  Vergütung nach üblichem Preis: 4,735 Ct/kWh
+Vermiedene Netznutzungsentgelte (ca. 0,6 - 1,5 Ct/kWh), hier.: 0,800 Ct/kWh
+Zuschlag zur Einspeisevergütung: 5,110 Ct/kWh *
Summe Einspeisevergütung Quartal ca.: 10,65 Ct/kWh

* Zuschlag im Beispiel gilt nur für BHKW-Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung, die nach dem 01.04.02 in Betrieb genommen wurden ! 

- - -  Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Brennwert-BHKW  - - -  Amortisationszeiten unter 5 Jahre möglich !  - - -

GLIZIE GmbH,  Ihr Partner fürs BHKW                      alle Angaben ohne Gewähr

 

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