KWK-Gesetz

 

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Zuschlag für BHKW-Strom, Regelung ab 01.01.2009

Die KWK-Förderung durch den KWK-Zuschlag gemäß dem novellierten KWK-Gesetz stellt sich für unsere BHKW-Module wie folgt dar:

[Neu!]Unsere ab 01.01.2009 in Betrieb genommenen BHKW-Anlagen bis einschließlich 50 kW elektrischer Leistung erhalten einen Zuschuss von 5,11 Ct pro kWh auf die gesamte im BHKW erzeugte elektrische Energie  für die Dauer von 10 Jahre ab Aufnahme des Dauerbetriebes. Die Aufnahme des Dauerbetriebs muss bis zum 31.12.2020 erfolgen (Verlängerung von 2016 auf 2020: Bundestag-Drucksache 17/6072 vom 06.06.11).

Der Zuschlag wird also auch für den im Versorgungsobjekt selbst genutzten KWK-Strom gewährt.

Damit können bei entsprechender Dimensionierung die Amortisationszeiten zu unseren BHKW-Modulen unter 4 Jahre liegen! 

 

- - -  Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Brennwert-BHKW  - - -  Amortisationszeiten unter 5 Jahre möglich !  - - -

Informationen zum Antrag unter http://www.bhkws.de/kwk-gesetz-antrag.htm 

 „Üblicher Preis“ für die Einspeisevergütung

Der übliche Preis für die Einspeisevergütung gemäß KWK-Gesetz wurde im Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien definiert (Erneuerbare-Energien-Gesetz-EEG), Gesetzesentwurf in der Fassung der Änderungsanträge Stand 31.03.2004. Dieser Entwurf wurde durch den Bundestag am 2.4.04 in dritter Lesung angenommen. 

Artikel 3 im EEG: Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Nach § 4 Abs. 3 Satz 2 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1092), zuletzt geändert durch Art. 136 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) wird folgender Satz eingefügt:

„Als üblicher Preis gilt der durchschnittliche Preis für Baseload-Strom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal.“

Quartal/Jahr

Preis

Quartalsabrechnung

1/2005

3,849 ct / kWh

2/2005

2/2005

4,152 ct / kWh

3/2005

3/2005

4,391 ct / kWh

4/2005

4/2005

5,982 ct / kWh

1/2006

1/2006

6,510 ct / kWh

2/2005

2/2006

3,895 ct / kWh

3/2006

3/2006

5,462 ct / kWh 4/2006

4/2006

4,467 ct / kWh

1/2007

1/2007

2,974 ct / kWh

2/2007

2/2007

3,321 ct / kWh

3/2007

3/2007

3,101 ct / kWh

4/2007

4/2007

5,775 ct / kWh

1/2008

1/2008

5,620 ct / kWh

2/2008

2/2008

6,554 ct / kWh

3/2008

3/2008

7,317 ct / kWh

4/2008

4/2008

6,801 ct / kWh

1/2009

1/2009

4,735 ct / kWh

2/2009

2/2009

3,238 ct / kWh

3/2009

3/2009

3,703 ct / kWh

4/2009

4/2009

3,876 ct / kWh

1/2010

1/2010

4,102 ct / kWh

2/2010

2/2010

4,152 ct / kWh

3/2010

3/2010

4,381 ct / kWh

4/2010

4/2010

5,149 ct / kWh

1/2011

1/2011

5,185 ct / kWh

2/2011

2/2011

5,361 ct / kWh

3/2011

3/2011

4,917 ct / kWh

4/2011

4/2011

4,991 ct / kWh

1/2012
Preisangaben ohne Gewähr

Das erste Quartal 2008 wies als Durchschnittswert für den Baseload bei der Leipziger Strombörse einen Durchschnittspreis von 5,620 das zweite von 6,554 Ct/kWh auf.

Zur Leipziger Börse über http://www.bhkws.de/kwk-gesetz.htm 

Durch das KWK-Gesetzes existiert eine verbindliche und weitgehend pragmatische Vorgabe für den üblichen Preis der Einspeisevergütung.

Hinzu kommt eine Erstattung für vermiedene Netznutzungsentgelte (0,6 bis 1,5 Ct/kWh).

Die Einspeisevergütung für unsere neu installierten BHKW-Module beträgt dann beispielsweise für das 1. Quartal 2011:  

  Vergütung nach üblichem Preis: 5,149 Ct/kWh
+Vermiedene Netznutzungsentgelte (ca. 0,6 - 1,5 Ct/kWh), hier.: 0,870 Ct/kWh
Einspeisevergütung Quartal ca.: 6,019 Ct/kWh

GLIZIE GmbH,  Ihr Partner fürs BHKW                      alle Angaben ohne Gewähr

 

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