EnEV

 

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Energieeinsparverordnung EnEV

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt seit 01.02.02 und vereint Wärmeschutzverordnung und Heizungsanlagenverordnung. Sie führt dabei eine völlig neue Denkweise bei der Gebäudeplanung ein. Sie berücksichtigt gleichwertig die beiden wichtigsten Wege zur Senkung des Energieverbrauchs bei der Gebäudeheizung: Die Verbesserung der Heiztechnik und des Wärmeschutzes.

EnEV: die Anfang 2002 in Kraft tretende Energieeinsparverordnung ist sozusagen die Fortsetzung der WSVO 84 und WSVO 95. 

Die EnEV begrenzt den zulässigen Primärenergiebedarf. Gegenüber der Wärmeschutzverordnung berücksichtigt sie auch die Energieverbräuche eines Gebäudes, die außerhalb, z.B. im Kraftwerk oder beim Transport der Energieträger, entstehen. Ziel der EnEV ist es, das Anforderungsniveau der geltenden Wärmeschutzverordnung nochmals um 25 bis 30 Prozent anzuheben, wobei die EnEV im Wesentlichen den Primärenergiebedarf eines Neubaus begrenzt. Aus diesem Grund ist zum Beispiel das Heizen mit Strom nur noch unter stark erhöhten Auflagen möglich. Bei der Umwandlung in Strom entstehen im Kraftwerk rund 60 Prozent Verluste.

EnEV im Neubau

Die EnEV belohnt besonders effiziente Wärmeerzeugungssysteme wie Blockheizkraftwerke. Die Anforderungen der EnEV können einfach mit BHKW und Spitzenkessel mit herkömmlichem Wärmeschutz erfüllt werden.

Die EnEV begrenzt im Wesentlichen den Primärenergiebedarf des Neubaus.

Die Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs gilt nicht für Gebäude, die mindestens zu 70 % durch Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung beheizt werden! (Durchaus übliche BHKW-Dimensionierung, 6000 bis 6500 Benutzungsstunden für das BHKW sind hierbei möglich)

Wie letztlich der zugelassene Primärenergiebedarf unterschritten wird, entweder durch Maßnahmen zum Wärmeschutz oder moderne Heizungstechnik, lässt die EnEV offen. Der Bauherr kann hier selbst entscheiden. Durch die Wahl einer besonders sparsamen Heizungstechnik, zum Beispiel Kraft-Wärme-Kopplung, kann er von hohen Anforderungen an den Wärmeschutz entlastet werden. 

Elektrische Energie zum Heizen wird mit mit der Energieaufwandszahl 3 bewertet!

Herstellerangeben können verwendet werden

Die Aufwandszahlen lassen sich anhand der Verfahren allgemein bestimmen. Die Verfahren erlauben insbesondere die Berücksichtigung von gerätespezifischen Kenngrößen, die den Herstellerunterlagen entnommen werden können. Wenn die gerätespezifischen Größen nicht bekannt sind, müssen die in Anhang C angegebenen Standardwerte eingesetzt werden. Diese Standardwerte repräsentieren allerdings Geräte, deren energetische Qualität dem unteren Durchschnitt des Marktniveaus entsprechen, so dass es sich im Normalfall lohnt, mit konkreten Hersteller- bzw. Planungsangaben zu rechnen".

BHKW-Modultyp

Primärenergiefaktoren EnEV 2007

G16+ 0,44
G20+ 0,43
G26 0,48
G34 0,42

 Die Werte gelten bei Brennstoffeinsatz mit Erdgas, zu den Primärenergiefaktoren erhalten Sie von uns auf Anfrage die Herstellerbescheinigung.

EnEV im Altbau

Umfassende Nachrüstpflichten für Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen sind für den Altbau nicht vorgesehen. Jedoch muss eine Immobilie beim Verkauf auf EnEV-Standard für Altbauten gebracht werden. 

EnEV und KfW-Kredite

Informationen zu KfW-Krediten

 

 

Weitere Informationen zur EnEV finden Sie auf folgender Internetseite: 

Strom und Wärme 

klicken Sie hier:   www.BHKWs.de/EnEV.htm

Eine Informationsseite der GLIZIE GmbH 

GLIZIE GmbH, Ihr Partner fürs BHKW                            alle Angaben ohne Gewähr

 

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