Investitionsförderung nach dem BMU-Impulsprogramm
Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung erhalten einen
Investitionszuschuss.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz)
Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung erhalten einen Zuschlag
auf die gesamte im BHKW erzeugte elektrische Energie von 5,11 Ct/kWh für 10 Jahre ab Inbetriebnahme.
(gilt für Anlagen die zwischen dem 01.01.09 und dem 31.12.2016 in Betrieb
genommen werden).
Befreiung von der Strom- und Mineralölsteuer (Ökosteuer)
Der Brennstoff für unsere BHKW-Module ist von der Mineralölsteuer
befreit. Die Mineralölsteuer beträgt etwa 10 % des Brennstoffpreises
für Heizkessel! Die mit unseren BHKW erzeugte und im Objekt genutzte
elektrische Energie ist von der Stromsteuer befreit!
KfW-Programm
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Investitionen in Anlagen
und Maßnahmen, die Energie sparen und den Kohlendioxidausstoß reduzieren. Die
KfW bietet Investoren langfristige zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen
und tilgungsfreien Anlaufjahren.
Energieeinsparverordnung EnEV
Die EnEV begrenzt den zulässigen Primärenergiebedarf. Gegenüber der Wärmeschutzverordnung
berücksichtigt sie auch die Energieverbräuche eines Gebäudes, die außerhalb,
z.B. im Kraftwerk oder beim Transport der Energieträger, entstehen. Damit
ergeben sich insbesondere mit Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung herausragende Möglichkeiten
den zulässigen Primärenergiebedarf zu unterschreiten.

GLIZIE GmbH, Ihr Partner fürs BHKW
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